Regeln

Um bei den [dorf]poeten mitzumachen, müssen nachfolgende Teilnahmebedingungen akzeptiert und beachtet werden:

Vorbemerkung

Die nachfolgenden Vorschriften regeln die Teilnahmebedingungen an der Plattform und dem Projekt [dorf]poeten. Der Einsendeschluß beginnt mit Ablauf des 31. August 2020.
Veranstalter des Projektes ist Norman Reitner, nachfolgend „Veranstalter“ genannt.
Diese Teilnahmebedingungen gelten soweit nicht ausdrücklich gesonderte Teilnahmebedingungen gelten sollen.
Der Wettbewerb wird über Plakate und Flyern von Norman Reitner sowie auf https://www.dorfpoeten.de, den Social-Media-Kanälen (Facebook, Twitter, Instagram u.a.) und ggf. anderweitigen Medien und Kanälen (z.B. Schreibportale u.a.) angekündigt und beworben.

Es handelt sich nicht um einen Wettbewerb im eigentlichen Sinn. Das heißt, es gibt weder Preise, noch irgendwelche Platzierungen. Es erfolgt lediglich eine Auswahl von 10 Einsendungen durch eine Jury nach §3 Abs. 1, deren Autoren zum öffentlichen Vortrag ihres Gedichtes zur Abschlussveranstaltung am 6. November 2020 eingeladen werden. Trotzdem taucht gelegentlich in den folgenden Teilnahmebedingungen das Wort „Wettbewerb“ zum besseren Verständnis auf.

§ 1 Teilnahmebedingungen

(1) Teilnahmeberechtigt sind alle AutorInnen, die zum Zeitpunkt des Einsendeschlusses mindestens 14 Jahre alt sind (nachfolgend „Teilnehmende“, „Teilnahmeberechtigte“ oder „AutorInnen“ genannt). Teilnehmende, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen über eine Zustimmung der Erziehungsberechtigten zur Teilnahme verfügen und dem Veranstalter diese auf entsprechende Aufforderung nachweisen.

(2) Soweit nicht ausdrücklich abweichend geregelt, kann jeder Teilnehmende nur mit einem Gedicht teilnehmen. Das Einsenden von mehreren Gedichten ist nicht zulässig. Im Falle einer Zuwiderhandlung im Sinne von § 1 Abs. 2 S. 1 behält sich der Veranstalter vor, Teilnehmende auszuschließen.

(3) Teilnahmeberechtigte gemäß § 1 Abs. 1 können teilnehmen, indem sie eigens verfasste Gedichte bis zu der in § 1 Abs. 8 genannten Frist per Mail einreichen.
Die E-Mail-Adresse für elektronische Zusendungen lautet: post@dorfpoeten.de

(4) Zusammen mit der Einreichung seines Gedichtes muss der Teilnehmende eine von ihm bzw. seinen Erziehungsberechtigten unterzeichnete datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung einreichen. Nähere Regelungen und Informationen hierzu finden sich in § 4 dieser Teilnahmebedingungen.

(5) Mit Einsendung seines Gedichtes erklärt der Teilnehmende, dass er diesen eigens verfasst hat.

(6) Der Stil des Gedichtes (Gedichtform) darf frei gewählt werden. Das Gedicht sollte 30 Zeilen (inklusive Leerzeilen) nicht überschreiten und muss in deutscher Sprache verfasst sein. Die Jury kann in Sonderfällen längere Texte akzeptieren, bei Überschreitungen von mehr als 15% der in § 1 Abs. 6 genannten Textlänge werden Gedichte regelmäßig abzulehnen sein. Die Jury ist in keinem Fall verpflichtet, einen Teilnehmenden über eine Ablehnung zu informieren oder diesen Schritt in irgendeiner Form zu rechtfertigen.

(7) Die Einsendungen müssen wie folgt verfasst und formatiert sein:

  • Schriftarten: Times New Roman (Schriftgröße 12), Verdana (Schriftgröße 11), Arial (Schriftgröße 11)
  • Dateiformat: .doc, .docx, .rft oder .odt
  • Dateiname: Vorname_Nachname_Titel
  • linksbündig druckbar

Einsendungen sind nur per E-Mail an post@dorfpoeten.de möglich. Einsendungen per Post oder auf anderen Medien werden nicht zugelassen. Einsendungen im pdf-Format sind nicht zulässig.

(8) Mit der Einsendung akzeptiert der Teilnehmende, dass der Text – im Falle der Aufnahme in die engere Auswahl – vor Veröffentlichung durch Lektoren vom Veranstalter Korrektur gelesen wird. Der Text wird inhaltlich nicht geändert, nicht gekürzt oder ergänzt. Es werden vorhandene formale Fehler nach bestem Wissen und Gewissen korrigiert, um den Text möglichst in einwandfreier Form präsentieren zu können. Im Falle inhaltlicher Unklarheiten auf Seiten des Veranstalters, behält sich dieser vor, den jeweiligen Autor/die jeweilige Autorin zu kontaktieren.

(9) Das Einsenden der Texte ist ab dem 1. Mai 2020 möglich. Einsendeschluss ist der 31. August 2020. Texte, die nach dem Einsendeschluss eingehen, werden zur Teilnahme nicht zugelassen.

(10) Mit Zusendung des Textes erklärt sich der Teilnehmende mit den vorliegenden Teilnahmebedingungen einverstanden.

(11) Bei Rückfragen ist der Veranstalter unter den in § 1 Abs. 3 angegebenen Kontaktdaten zu erreichen.

§ 2 Freistellung, Rechtseinräumung und Verantwortlichkeit

(1) Der Veranstalter ist nicht dazu verpflichtet, von den Teilnehmenden bereitgestellte Inhalte auf die mögliche Verletzung der Rechte Dritter zu kontrollieren; ist jedoch berechtigt, Inhalte abzulehnen, sollten diese ihrer Einschätzung nach rechts- oder sittenwidrig sein.

(2) Mit dem Zusenden von Inhalten erklären die Teilnehmenden, dass diese Inhalte frei von Rechten Dritter sind und die Inhalte von ihnen stammen und dass sie eine etwaige Einwilligung der Urheber haben. Die Teilnehmenden des Schreibwettbewerbs stellen den Veranstalter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, welche aufgrund der Inhalte, die bereitgestellt werden/wurden, entstehen oder entstanden sind. Jeder Teilnehmende erklärt sich dazu bereit, den Veranstalter auf jedwede zumutbare Weise bei der Abwehr solcher Ansprüche zu unterstützen.

(3) Der Teilnehmende gibt mit der Zusendung sein Einverständnis dazu, dass seine Einsendung im Rahmen des Projektes [dorf]poeten in Online- (z.B. auf der [dorf]poeten-Website oder auf [dorf]poeten-Social-Media-Kanälen) und Offlinemedien (z.B. dem Sammelband Best of [dorf]poeten) sowie durch sämtliche Nutzungsarten verbreitet, genutzt und auf alle anderen Weisen öffentlich und Dritten zugänglich gemacht werden darf. Im Rahmen des Projektes ist es dem Veranstalter erlaubt, die eingesendeten Texte vor Veröffentlichung, wie unter § 1 Abs. 6 beschrieben, zu bearbeiten und falls hierfür nötig Dritten Nutzungsrechte an diesen einzuräumen. Die Einräumung der Nutzungsrechte umfasst auch die Möglichkeit, dass das Textmaterial zum Abruf durch Dritte online zur Verfügung gestellt wird und dass es archiviert werden kann. Die Einräumung der Rechte erfolgt dauerhaft, unentgeltlich und frei von räumlichen, zeitlichen oder inhaltlichen Beschränkungen.

(4) Für Zwecke der Berichterstattung oder der Werbung erlaubt der Teilnehmende dem Veranstalter, die eingereichten Texte auf Internetseiten sowie in Printprodukten des Veranstalters tantiemenfrei zu publizieren. Regelungen zur Nutzung der persönlichen Daten der Teilnehmenden durch den Veranstalter im Rahmen des Wettbewerbs sind der gesonderten datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung (§ 4) vorbehalten.

§ 3 Auswahl

(1) Die eingereichten Beiträge, die die unter § 1 genannten Bedingungen erfüllen, stehen ab dem Zeitpunkt der Zusendung dem Veranstalter zur Einsicht offen. Im Anschluss an den Einsendeschluss wird eine Jury, bestehend aus VertreterInnen aus Kunst, Medien und Kultur, sowie einem Veranstalter-Vertreter, 10 Beiträge auswählen. Die Jury trifft ihre eigene und zugleich unabhängige Auswahl. Die AutorInnen, deren Texte dabei die höchsten Bewertungen erhalten haben (Platz 1-10; nachfolgend „FinalistInnen“), werden auf der [dorf]poeten-Website bekanntgegeben und zudem vom Veranstalter persönlich entweder postalisch, per Telefon oder per E-Mail über die Entscheidung der Jury benachrichtigt. Gemeinsam mit der persönlichen Benachrichtigung werden die FinalistInnen zur Abschlussveranstaltung eingeladen. Diese findet am 6. November 2020 statt. Die FinalistInnen lesen ihre Texte am Abend im Rahmen der Abschlussveranstaltung vor größerem Publikum vor.

(2) Der Veranstalter behält sich vor, in einem Sammelband „Best of [dorf]poeten“ alle oder ausgewählte Beiträge abzudrucken. Dieser Sammelband kann vom Veranstalter zum Verkauf angeboten werden. Die Kosten dienen zur Deckung der Projektkosten. Ansprüche der Teilnehmer auf eine Beteiligung an den Einnahmen bestehen nicht.

(3) Sollten die FinalistInnen des Wettbewerbs auf keinem der in § 3 Abs. 1 genannten Wege erreichbar sein, behält sich der Veranstalter das Recht vor, nach einer angemessenen Notifizierungsfrist [21 Tage] einen anderen Teilnehmer oder Teilnehmerin zu bestimmen.

(4) Es ist nicht möglich, den AutorInnen während des Wettbewerbs oder danach ein Feedback über ihre Werke zu geben.

§ 4 Persönliche Daten und Datenschutz

(1) Für die Teilnahme am Wettbewerb ist die Angabe und Erhebung von persönlichen Daten notwendig. Der Teilnehmende versichert, dass die von ihm gemachten Angaben zur Person, insbesondere Vorname, Nachname und Emailadresse, wahrheitsgemäß und richtig sind.

(2) Jegliche Erhebung und Verarbeitung von persönlichen Daten erfolgt im Einklang mit den Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung und insbesondere nur nach Unterzeichnung einer gesonderten datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung. Der Veranstalter erhebt und gebraucht personenbezogene Daten der Teilnehmenden ausschließlich, soweit diese hierin eingewilligt haben oder es anderweitig durch Gesetz zulässig ist. Die erhobenen Daten werden am 28. September, einen Tag nach der Abschlussveranstaltung gelöscht.
Die datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung wird vom Veranstalter zur Verfügung gestellt und ist unter Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung abrufbar.
Weitere Informationen zu unseren Datenschutzrichtlinien finden Sie unter: https://www.dorfpoeten.de/datenschutzerklaerung

(3) Die unterschriebene Einwilligungserklärung ist Voraussetzung für die Teilnahme und muss zusammen mit dem Beitrag eingereicht werden. Eine Veröffentlichung erfolgt erst nach dem Einreichen der Einwilligungserklärung.

§ 5 Haftung

(1) Der Veranstalter haftet für entstehende Schäden lediglich, soweit diese auf einer Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten der Veranstalter, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wird eine wesentliche Vertragspflicht leicht fahrlässig verletzt, so ist die Haftung des Veranstalters auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt. Eine wesentliche Vertragspflicht ist bei Verpflichtungen gegeben, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst möglich macht oder auf deren Einhaltung der Bewerber vertraut hat und vertrauen durfte.

§ 6 Bedingungen und Hinweise zu Plattformen Dritter

Insofern der Wettbewerb über eine von Dritten betriebene Plattform wie z.B. Facebook, Twitter oder Instagram angeboten wird, gelten folgende Teilnahmebedingungen:

(1) Das Verhältnis zwischen dem Veranstalter, den Teilnehmenden und der von Dritten betriebenen Plattform wird durch die Datenschutzregeln und die Teilnahmebedingungen des Plattformbetreibers bestimmt (z.B. http://www.facebook.com/privacy und http://www.facebook.com/terms.php).

(2) Die Teilnehmenden des Wettbewerbs können etwaige Ansprüche (z.B. auf Datenlöschung oder Auskunft) nur gegenüber der von Dritten betriebenen Plattform als Verantwortliche und nicht gegenüber dem Veranstalter geltend machen, soweit die Ansprüche auf ihrer Teilnahme am Wettbewerb oder ihrem Gebrauch einer Applikation dieser Plattformen beruhen.

(3) Die Teilnehmenden erkennen an, dass weder der Wettbewerb, noch die Organisation von der dritten Plattform unterstützt, gesponsert oder organisiert wird oder in Verbindung zu der dritten Plattform steht.

(4) Daten und Informationen, welche durch die Teilnahme am Wettbewerb oder den Gebrauch der Applikation durch die Teilnehmenden erhoben oder mitgeteilt werden, werden dem Veranstalter und nicht der dritten Plattform zur Verfügung gestellt.

(5) Alle Hinweise und Anfragen in Bezug auf den Wettbewerb sind an den Veranstalter zu richten – und nicht an die dritte Plattform.

§ 7 Sonstige rechtliche Hinweise

(1) Über § 2 Abs. 1 hinaus behält sich der Veranstalter das Recht vor, Teilnehmende vom Wettbewerb aus wichtigem Grund auszuschließen. Ein wichtiger Grund liegt beispielsweise vor, wenn ein Teilnehmender sich durch Manipulationen Vorteile verschafft oder zu verschaffen versucht oder sich unerlaubter Hilfsmittel bedient.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.